Unkrautvernichter? Nein danke!

Publiziert in Aktuelles

Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen macht in einer Mitteilung darauf aufmerksam, dass Unkrautvernichter im Hausgarten ausschließlich auf gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Die Anwendung auf „Nichtkulturlandflächen“, wie Wegen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen, ist dagegen generell verboten.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass Essig und Speisesalz keine Herbizide sind. Doch dass deren Einsatz erlaubt ist, wäre die falsche Schlussfolgerung – im Gegenteil: Das zitierte Verbot gilt nämlich nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Grünbelagsentferner, Steinreiniger und andere Chemikalien wie auch Essig oder Salz, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Als verbleibende Möglichkeiten wird auf wirksame alternative Methoden verwiesen, wie das Abflammen oder Behandlungen mit Heißwasser-Hochdruckreiniger.

Dass insbesondere das mechanische Jäten mehr Aufwand verursacht, ist unbestritten. Dennoch möchten wir der Mitteilung hinzufügen, dass eigentlich speziell auf gärtnerisch genutzten Flächen auf Unkrautvernichter verzichtet werden sollte, sofern es sich nicht um erwerbsmäßigen Anbau handelt. Denn gerade hier findet im Garten eine (zugegeben: nicht immer ganz freiwillige) Vielfalt statt, die derzeit aus guten Gründen so stark gefördert und beworben wird.

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